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Wallisch + Wallisch OG
Ingenieurbüro
Unternehmensberatung
Hauptstraße 2
2560 Berndorf-St. Veit/Tr.
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Ob’s Ihnen schmeckt oder nicht: Eigenkontrolle ist Pflicht

Wuerste Ob Suppe, Schnitzel oder Schokolade – bei der Hygiene geht es immer um die Wurst. Guter Geschmack ist das eine, die Gesundheit das andere.

Wer Lebensmittel herstellt, verkauft, damit handelt oder kostenlos abgibt, muss sich an das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz halten. Egal, ob Bäcker, Jausenstation, Großküche, Heurigen, Getränkehersteller oder Tankstellenshop.

Die Eigenkontrolle muss auf dem HACCP-Konzept basieren (HACCP = Hazard Analysis Critical Control Points), also auf einer Gefahrenanalyse kritischer Kontrollpunkte.

Manche Unternehmen verlangen von ihren LieferantInnen zusätzlich die Einführung des International Food Standard (IFS). In diesem Konzept sind strenge Kriterien für Lebensmittelhygiene definiert.

Was wir für Sie tun

Wir unterstützen Sie durch

  • Prozess- und Risikoanalysen
  • Erstellung aller Dokumente
  • Erstellung aller Schulungsunterlagen und Merkblätter für Betriebs- und Personalhygiene
  • Praxisgerechte Umsetzung der Maßnahmen
  • Kontrollen durch dokumentierte Befragungen
  • Schulungen

Ihr Plus: Sie können Lebensmittel ruhigen Gewissens verkaufen – und wissen, dass Ihre KundInnen die Produkte ungetrübt genießen können.

Sprechen Sie mit mir darüber:
Bettina Wallisch

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